Stand: 07/2025
Vorteile und Voraussetzungen
Die Anwendung Auswertungen Personalwirtschaft in DATEV Personal bietet unseren Mandanten folgende Vorteile:
- Effizienter Zugriff & Flexibilität
- Digitale Erstellung und Bereitstellung von Lohnauswertungen.
- Lohnauswertungen sind jederzeit und von überall abrufbar.
- Such- und Filterfunktionen.
- Umfangreiche Ausweitungsmöglichkeiten
- Bereitstellung verschiedener Auswertungen wie Brutto/Netto-Abrechnung, Lohnjournal, Zahlungslisten oder Personalkostenübersicht.
- Sicherheit und Datenschutz
- Sicherer Datenaustausch in der DATEV-Cloud.
- Zugriffskontrolle – Steuerung, welche Benutzer welche Daten einsehen dürfen.
- Optimierte Zusammenarbeit
- Digitale Bereitstellung von Auswertungen ohne Versand per E-Mail.
- Zentrale Datenverfügbarkeit.
Für die Nutzung von Auswertungen Personalwirtschaft wird ein DATEV Authentifizierungsmedium benötigt und das Recht zum Aufruf von DATEV Personal. Falls zusätzliche Nutzer benötigt werden, lässt sich das Formular zur Beantragung eines DATEV Zugangsmediums schnell und unkompliziert ausfüllen.
Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax
Einführung
Um die Vorteile optimal nutzen zu können, haben wir einige praktische Tipps und Tricks zusammengetragen.
Zum Öffnen des Programmes zunächst DATEV Personal starten.
In der Übersicht der Anwendungen unter Auswertungen Personalwirtschaft bitte zunächst auf den Button „öffnen“ klicken.

Suchen und filtern
Über die obere Leiste können Auswertungen gezielt gesucht oder gefiltert werden. Dazu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Suche: Ein Begriff in die Suchleiste eingeben, um direkt nach einer bestimmten Auswertung zu suchen
- Filter: Die Ansicht einschränken, z. B. nach Zeitraum, Auswertungstyp oder Mitarbeiter
Hinweis: Über den Button „Favoriten“ können bestimmte Auswertungen als Favoriten gespeichert werden. Sind Favoriten hinterlegt, wird die Ansicht beim Öffnen automatisch entsprechend gefiltert. Die Favoriten können jederzeit bearbeitet werden.

Auswertungen
Im Folgenden sind einige Auswertungen aufgeführt, die besonders häufig genutzt oder nachgefragt werden.
- Fehler- und Hinweisprotokoll:
Nach jeder Abrechnung werden hier relevante Fehler und Hinweise angezeigt. Bitte diese regelmäßig prüfen und ggf. Rückmeldung geben. Beispielsweise kann eine Notiz in die Personalakte hochgeladen werden oder – bei Fehlern in den Personalstammdaten – eine Korrektur direkt über die Anwendung Mitarbeiter erfolgen.
Praktische Tipps und Tricks sind in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Personal online – Mitarbeiter zu finden.
Hinweis: Typische Hinweise/Fehler: fehlende Personaldaten (z. B. Adresse, IBAN) oder Überschreitung von Mini-/Midijobgrenzen.
- DÜ Zahlungen/Übersicht Zahlungen:
In der Auswertung DÜ Zahlungen können Zahlungsvorschläge eingesehen werden, die bereits in DATEV Unternehmen online in der Anwendung Bank online erstellt und zur Verfügung gestellt wurden.
Wenn die Bank nicht mit DATEV Unternehmen online verknüpft ist, werden keine Zahlungsvorschläge erstellt. Dann hilft die Auswertung Übersicht Zahlungen weiter. Dort ist ersichtlich, wie viel an welche Empfänger überwiesen werden muss.
Bei Fragen zur Bank online und zur möglichen Verknüpfung sind praktische Tipps und Tricks in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Bank online zu finden.
- BEA Arbeitsbescheinigungen:
Wenn wir den Auftrag erhalten, eine Arbeitsbescheinigung oder eine Bescheinigung über Nebeneinkommen für einen Mitarbeiter zu erstellen, übermitteln wir diese elektronisch an die Agentur für Arbeit.
Eine Kopie der Bescheinigung wird außerdem in den Auswertungen zur Verfügung gestellt.
Hinweis: Der Auftrag kann erteilt werden, indem das entsprechende Schreiben – oder, falls kein Schreiben vorliegt, eine kurze PDF als Notiz – in die Personalakte hochgeladen wird. Die Bearbeitung erfolgt im Rahmen der nächsten Lohnabrechnung.
- Lohnsteuerbescheinigung:
Die Lohnsteuerbescheinigungen sind auch in den Auswertungen Personalwirtschaft zu finden.
In der Regel werden sie im Dezember erstellt und dort zur Verfügung gestellt.
Scheidet ein Mitarbeiter unterjährig aus, wird die Lohnsteuerbescheinigung im Monat des Austritts erstellt und bereitgestellt.
Hinweis: Die Lohnabrechnungen und Lohnsteuerbescheinigungen sind auch für Mitarbeitende in DATEV Arbeitnehmer online verfügbar.
Bei Fragen dazu sind praktische Tipps und Tricks in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitnehmer Online Cockpit zu finden.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der verschiedenen Teams gerne zur Verfügung.