„Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.“ Art. 19. Abs. 4 GG garantiert jedem Einzelnen einen Anspruch auf Rechtsschutz. Damit ist nach der Rspr. des BVerfG eine tatsächlich wirksame und möglichst lückenlose, insgesamt also wirksame gerichtliche Kontrolle gemeint. Das gilt auch in Steuersachen.
Wir als Steuerberater sind dazu berufen, unsere Mandanten auch im Rechtsschutzverfahren in Steuersachen zu vertreten und zu beraten. Dazu gehört die Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren vor der Finanzverwaltung als auch im Rahmen einer Klage vor den Finanzgerichten. Durch unser großes Netzwerk an Rechtsanwälten und Notaren, stellen wir eine reibungslose Beratung auch in außersteuerlichen Fragen sicher.
Darüber hinaus erarbeiten wir mit dir auch ein individuelles Tax-Compliance-Konzept. Damit stellst Du sicher, dass alle Prozesse in deinem Unternehmen auch den steuerlichen Vorschriften entsprechen. Eine Verfahrensdokumentation als Dokumentation deines steuerlichen Risikomanagements kann dich sicher vor Steuernachzahlungen bei Prüfungen durch das Finanzamt schützen.