NEWS FÜR STEUERN & RECHT
09.07.2026 » Zur weiteren Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit   ║   02.07.2026 » Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht – sicherer Übermittlungsweg   ║   30.06.2026 » Neuerungen in DATEV Unternehmen online   ║   23.06.2026 » DATEV Auftragswesen next: neue Funktion Serienrechnungen   ║   09.07.2026 » Bundestag stimmt für antragsloses Kindergeld   ║   09.07.2026 » Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz   ║   09.07.2026 » Erleichterung für Familien: Kindergeld wird künftig ohne Antrag ausgezahlt   ║   05.07.2026 » Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See; Änderung der Verwaltungsauffassung   ║   09.07.2026 » Zur weiteren Anwendung des europäischen Koordinierungsrechts auf Kindergeldfälle nach dem Brexit   ║   02.07.2026 » Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verletzung der prozessualen Fürsorgepflicht – sicherer Übermittlungsweg   ║   30.06.2026 » Neuerungen in DATEV Unternehmen online   ║   23.06.2026 » DATEV Auftragswesen next: neue Funktion Serienrechnungen   ║   09.07.2026 » Bundestag stimmt für antragsloses Kindergeld   ║   09.07.2026 » Erfolglose Eilanträge gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz   ║   09.07.2026 » Erleichterung für Familien: Kindergeld wird künftig ohne Antrag ausgezahlt   ║   05.07.2026 » Auslegung des Inlandsbegriffs des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a Satz 1 EStG in Bezug auf die Besteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit an Bord eines Schiffes unter deutscher Flagge auf hoher See; Änderung der Verwaltungsauffassung   ║   

Lohnbuchhaltung

Die Lohnbuchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung und umfasst die Verwaltung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern. Dazu gehören die Erfassung von Arbeitszeiten, die Berechnung von Gehältern, die Einbehaltung und Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Erstellung von Lohnabrechnungen. Eine korrekte und fristgerechte Lohnbuchhaltung sorgt nicht nur für zufriedene Mitarbeiter, sondern stellt auch sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Unsere Steuerkanzlei übernimmt die vollständige Lohnbuchhaltung für Unternehmen, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir gewährleisten eine präzise, pünktliche und rechtskonforme Lohnabrechnung und unterstützen Sie in allen Fragen rund um Löhne, Gehälter und Sozialabgaben. Mit der Expertise des Teams wird die Lohnbuchhaltung professionell und zuverlässig gemanagt.


Fristen für die Lohnabrechnung

Je nach Unternehmenssituation gibt es zwei Abläufe für die Lohnabrechnung: Unternehmen im Schätzverfahren, bei denen Beiträge vorläufig anhand geschätzter Werte abgeführt und später korrigiert werden, sowie die reguläre Lohnabrechnung, die festen Fristen unterliegt.
Damit die Abrechnung pünktlich und korrekt erfolgt, sind die folgenden Termine zu beachten:

Reguläre Lohnabrechnung
  • Alle relevanten Informationen und Unterlagen zur laufenden Lohnabrechnung müssen bis zum 15. eines jeden Monats hochgeladen werden.
  • Keine Änderungen gegenüber dem Vormonat? Wenn sich keine Änderungen bei den abzurechnenden Löhnen ergeben, ist keine weitere Handlung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch zwischen dem 16. und 20. des Monats.
Unternehmen im Schätzverfahren
  • Der nächste Stichtag für Unternehmen, die am Schätzverfahren teilnehmen, ist der 5. des Folgemonats.
  • Bis zu diesem Stichtag müssen alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Stundenlisten über die abzurechnenden Stunden, bereitgestellt werden.

Diese Fristen helfen, eine reibungslose und termingerechte Abrechnung zu ermöglichen.


DATEV Personal online – Programme für die Lohnbuchhaltung

In unserer Kanzlei nutzen wir DATEV, um die Lohnbuchhaltung effizient und rechtssicher abzuwickeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Programme vorgestellt, die wir in der Lohnbuchhaltung nutzen und die auch unseren Mandanten zur Verfügung stehen. Diese Tools ermöglichen eine reibungslose Zusammenarbeit und bieten stets einen klaren Überblick über die Lohnbuchhaltung.

Für die Nutzung von Personal online wird ein DATEV Authentifizierungsmedium benötigt und das Recht zum Aufruf von Personal
online. Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax

Zum Öffnen der Programme zunächst die Anwendung Personal in DATEV Unternehmen Online starten.

Personaldaten

Mit dem DATEV-Programm Personaldaten lassen sich unter anderem neue Mitarbeiter anlegen, Sofortmeldungen abgeben und Fehlzeiten erfassen – alles digital und effizient.

Personalakte

Mit der DATEV-Anwendung Personalakte können relevante Dokumente (siehe Checkliste) jederzeit einfach und sicher bereitgestellt werden.

Mitarbeiter

Mit der DATEV-Anwendung Mitarbeiter lassen sich Mitarbeiter-Stammdaten jederzeit bequem einsehen und bearbeiten.

Monatsdaten

Mit der DATEV-Anwendung Monatsdaten lassen sich monatliche Bewegungsdaten, wie beispielsweise gearbeitete Stunden, einfach erfassen und freigeben.

Auswertungen Personalwirtschaft

Mit der DATEV-Anwendung Auswertungen lassen sich Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Zahlungsübersichten und viele weitere Dokumente jederzeit schnell und übersichtlich abrufen.


Bei Fragen im Bezug zum Lohn steht das Team gerne zur Verfügung.

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