Die Lohnbuchhaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung, der sich mit der Verwaltung und Abrechnung von Löhnen und Gehältern befasst. Sie umfasst die Erfassung von Arbeitszeiten, die Berechnung von Löhnen und Gehältern, die Einbehaltung und Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie die Erstellung von Lohnabrechnungen. Eine korrekte und rechtzeitige Lohnbuchhaltung ist nicht nur für die Zufriedenheit der Mitarbeiter wichtig, sondern auch für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
In unserer Steuerkanzlei übernehmen wir die Lohnbuchhaltung für unsere Mandanten, damit sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Wir sorgen für eine präzise und termingerechte Abwicklung aller lohnbezogenen Aufgaben und stehen bei Fragen rund um das Thema Lohn und Gehalt jederzeit zur Verfügung. Mit der Expertise des Teams wird die Lohnbuchhaltung professionell und zuverlässig gemanagt.
Für eine fristgerechte Lohnabrechnung gelten folgende Fristen:
1) Reguläre Lohnabrechnung:
» Alle relevanten Informationen und Unterlagen zur laufenden Lohnabrechnung müssen bis zum 15. eines jeden Monats hochgeladen werden.
» Keine Änderungen gegenüber dem Vormonat? Wenn sich keine Änderungen bei den abzurechnenden Löhnen ergeben, ist keine weitere Handlung erforderlich. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch zwischen dem 16. und 20. des Monats.
2) Unternehmen im Schätzverfahren:
» Der nächste Stichtag für Unternehmen, die am Schätzverfahren teilnehmen, ist der 5. des Folgemonats.
» Bis zu diesem Stichtag müssen alle relevanten Unterlagen, insbesondere die Stundenlisten über die abzurechnenden Stunden, bereitgestellt werden.
Diese Fristen helfen, eine reibungslose und termingerechte Abrechnung zu ermöglichen.
In unserer Kanzlei nutzen wir DATEV, um die Lohnbuchhaltung effizient und rechtssicher abzuwickeln. Im Folgenden werden die wichtigsten Programme vorgestellt, die wir in der Lohnbuchhaltung nutzen und die auch unseren Mandanten zur Verfügung stehen. Diese Tools ermöglichen eine reibungslose Zusammenarbeit und bieten stets einen klaren Überblick über die Lohnbuchhaltung.
Für die Nutzung von Personal online wird ein DATEV Authentifizierungsmedium benötigt und das Recht zum Aufruf von Personal
online. Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax
Zum Öffnen der Programme zunächst die Anwendung Personal in DATEV Unternehmen Online starten.
Mit diesem Programm können unter anderem neue Mitarbeiter angelegt, Sofortmeldungen abgegeben und Fehlzeiten erfasst werden. Weitere Informationen und Hilfestellung zur Nutzung des Programms sind hier zu finden.
Diese Anwendung ermöglicht es, relevante Dokumente (siehe Checkliste) einfach und jederzeit für uns zur Verfügung zu stellen. Weitere Informationen und Hilfestellung zur Nutzung des Programms sind hier zu finden.
Mit dieser Anwendung können sämtliche Auswertungen, wie Lohnabrechnungen, Beitragsnachweise, Zahlungsübersichten und viele weitere, abgerufen werden.