NEWS FÜR STEUERN & RECHT

Zusammenfassende Meldung

Unternehmer, die steuerfreie Warenlieferungen oder sonstige Leistungen im EU-Binnenmarkt erbringen, sind verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abzugeben. Diese Meldung dient dem Datenaustausch zwischen den EU-Staaten, um die Besteuerung im Empfängerstaat sicherzustellen. 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

Für die Erbringung von Lieferungen und sonstigen Leistungen im EU-Binnenmarkt benötigen Unternehmen eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), die bei der Abgabe der ZM anzugeben ist. 

Pflicht zur Abgabe der ZM

Die ZM ist erforderlich bei: 

  • Innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18a Abs. 6 UStG) 
  • Innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 2 UStG) 
  • Erbringung steuerpflichtiger sonstiger Leistungen, bei denen der Leistungsempfänger die Steuer schuldet (§ 13b UStG) 
  • Erbringung von Beförderungen oder Versendungen im Zusammenhang mit Konsignationslagern (§ 6b Abs. 1 UStG) 

Abgabetermin der ZM

Die ZM muss dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums elektronisch übermittelt werden (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG). 

Meldezeiträume für die ZM 

  • Kalendermonat: Bei einer Summe der Bemessungsgrundlage (BMG) von über 50.000€ im laufenden oder einem der letzten vier Quartale (§ 18a Abs. 1 Satz 1 UStG). 
  • Kalendervierteljahr: Wenn die BMG im Quartal unter 50.000€ liegt, erfolgt eine automatische monatliche Abgabepflicht, wenn die BMG überschritten wird (§ 18a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 UStG). 
  • Kalenderjahr: Bei Befreiung von der Pflicht zur Voranmeldung und Vorauszahlung durch das Finanzamt, wenn die Summe der Lieferungen und sonstigen Leistungen im vorangegangenen Kalenderjahr und voraussichtlich in diesem Jahr 200.000€ nicht überschreitet und die innergemeinschaftlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen 15.000€ nicht übersteigen (§ 18a Abs. 9 UStG). 

Keine Verpflichtung für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG sind nicht zur Abgabe der ZM verpflichtet. 

 


 

Bei Fragen dazu steht das Team gerne zur Verfügung.

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