Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
sind Lohn oder Gehalt, die ein Arbeitnehmer von einem Arbeitgeber erhält. Dazu zählen neben dem Grundgehalt auch Sonderzahlungen wie Boni, Weihnachtsgeld und Sachbezüge (z.B. Dienstwagen).
Die Steuer wird in Form der Lohnsteuer direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Werbungskosten, wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel oder beruflich bedingte Umzüge, können im Rahmen des Werbungskostenpauschbetrags von 1.230 Euro (Stand: 2024) automatisch oder in tatsächlicher Höhe abgesetzt werden. Eventuelle Differenzen können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, um das zu versteuernde Einkommen zu senken.
Lohnsteuerbescheinigungen
Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Elterngeld
- Mutterschaftsgeld
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
- Entfernung in km (kürzeste Strecke) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
- Anzahl der Fahrten
- Anschrift der Arbeitsstätte
- Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel
- eventuelle Unfallkosten
Ausgaben für Arbeitsmittel
- Computer
- Büromaterial
- Werkzeuge
- Fachliteratur
- Berufsbekleidung
Arbeitszimmer – Extra abgeschlossener Raum, welcher Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt
- Wohnungsskizze mit qm² angaben
- Aufstellung der gezahlten Miete und Betriebskosten
- Telefon- und Internetkosten
Homeoffice-Pauschale (max. 210 Tage bei 6 € pro Tag = 1.260 €) – Nutzung einer Arbeitsecke
- Anzahl der Tage
- Nachweis in Form einfacher Aufzeichnung (Kalender)
Kosten für Dienstreisen
- Entfernung in Km,
- Anzahl der Tage
Übersicht über Fortbildungskosten und Nachweise zu Gebühren
- Fahrtkosten,
- Lernmaterialien usw.
- genaue Angabe zu Zeit, Ort und Art der Fortbildung
Bewerbungskosten
- Kopien
- Bewerbungsfotos
- Bewerbungsmappen
- Porto,
- Fahrtkosten
Nachweise über Kosten der doppelten Haushaltsführung
- Nebenkosten
- Miete am Arbeitsort
- Fahrtkosten
- Erstattungen des Arbeitgebers
Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
Umzugskosten bei beruflich bedingtem Umzug
Berufliche bedingte Unfall-/Rechtsschutzversicherungen
Einkünfte aus Kapitalanlagen
wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen oder Erträge aus Investmentfonds. Diese Einkünfte werden in Deutschland pauschal mit der Abgeltungssteuer besteuert, die 25 % beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
- Steuerbescheinigungen der Anlageinstitute
- Steuerbescheinigung für Privatkonten und/oder -depots sowie Verlustbescheinigung
- Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung, Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens
- Unterlagen zu Spekulationsgeschäften
Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtung
beziehen sich auf Einnahmen, die durch die Vermietung von Immobilien, Grundstücken oder anderen Wirtschaftsgütern erzielt werden. Diese Einkünfte sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Dabei können Werbungskosten wie z.B. Zinsen für Hypothekendarlehen, Renovierungs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen sowie Verwaltungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der so ermittelte Überschuss wird als Einkommen versteuert.
- Mieteinnahmen und Nebenkosten (bitte getrennt angeben)
- Mietverträge
Nachweise des Erwerbs
- Kauf-/Darlehensverträge
- Notarkosten
- Grunderwerbsteuer
- Grundbucheintrag
Werbungskosten
- Zinsen für Darlehen
- Grundsteuer
- Hausgeldabrechnungen inkl. Entwicklung der Instandhaltungsrücklage
- Nebenkostenabrechnungen
- Reparatur-/Instandhaltungskosten
- Versicherungen
- Steuerberatungskosten
- Kosten des Geldverkehrs
- Fahrtkosten zum Mietobjekt
Kryptowährungen
Gewinne aus Kryptowährungen werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Hält man die Kryptowährung länger als ein Jahr, bleibt der Verkauf steuerfrei (Spekulationsfrist).
Gewinne bis 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.
Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen & Spenden
sind bestimmte private Ausgaben, die die Steuerlast mindern. Dazu zählen unter anderem Beiträge zur Altersvorsorge (z.B. Rentenversicherung), Kirchensteuer, Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherungen sowie Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehepartner.
Bescheinigungen über Renten-/Lebensversicherungen, z.B. Riester-/Rürup-Renten
Bescheinigung zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherungen
Haftpflichtversicherungen
- Personenhaftpflichtversicherung
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Tierhaftpflichtversicherung
Unfallversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherungen
Spenden an Vereine, politische Vereinigungen und Parteibeiträge
Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung/Studium
- Kursgebühren
- Arbeitsmittel
- Fachliteratur
Kirchensteuer
Unterhaltsleistungen an geschiedenen oder getrenntlebenden Ehegatten
Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die außergewöhnlich hoch sind im Vergleich zu den üblichen Kosten. Beispiele dafür sind Krankheitskosten, Pflegekosten oder Aufwendungen für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig ist. Nur der Teil, der diese Eigenbelastung übersteigt, ist steuerlich absetzbar.
Krankheits-/Kurkosten (Nur mit Verordnung vom Arzt oder Heilpraktiker)
- Medikamente
- Zuzahlung zu Verordnungen
- Brille
- Zahnersatz
- Fahrtkosten
Unterhaltsleistungen für Kinder, Ex-Mann/-Frau, bedürftige Angehörige
- Zahlungsnachweise
- Nachweise der Einkünfte der Angehörigen
Aufwendungen für Pflege- und Betreuungsleistungen
Nachweis über Behinderung (Behindertenausweis, Schreiben Landratsamt)
Beerdigungskosten
- Blumen und Kränze
- Grabstätte
- Sarg
- Urne
Schuldzinsen (z. B. Finanzierung von Krankheitskosten)
Kinder
Persönliche Daten jedes einzelnen Kindes
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Kinderbetreuungskosten
- Kindergarten/-hort Gebühren
- Vertrag, Rechnung, Zahlungsnachweise
Bestand ein Anspruch auf Kindergeld? (Aufhebungsbescheid zum Kindergeld)
Ausbildungs-/Studienbescheinigung (volljährige Kinder bis zum 25. Lebensjahr)
Nachweise über auswärtige Unterbringung bei Kinder über 18 Jahre
Schulgeldzahlungen an ein Privatschule
Gezahlte Kranken-/Pflegeversicherungen bei privat versicherten Kindern
Angaben zur Meldung der Kinder und Übertragung von Freibeträgen (bei getrenntlebenden Eltern)
Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen
Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind – neben dem Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen – in Höhe von 20%, maximal 1.200 € pro Jahr, berücksichtigungsfähig.
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr (einheitlicher Höchstbetrag).
Handwerker- und Reparaturkosten über Modernisierung, Renovierung, Reparatur
- Rechnung mit gesondertem Ausweis der Arbeitsleistung und Materialkosten
- Nachweis über unbare Bezahlung
Belege und Verträge zu Haushaltshilfen
- Putzfrau
- Gärtner
- Hausmeister
- Kinderbetreuung im eigenen Haushalt
- Nachweis über unbare Bezahlung
Betriebskostenabrechnungen der Miet- oder Eigentumswohnung
Benötigte Dokumente:
- Steuerbescheid des Vorjahres
- Steuererklärung des Vorjahres
Bei Fragen im Bezug zur Einkommensteuererklärung steht das Team gerne zur Verfügung.