Stand: 04/2025
Meine Steuern bietet unseren Mandanten folgende Vorteile:
Für die Nutzung von Meine Steuern wird ein DATEV Authentifizierungsmedium benötigt und das Recht zum Aufruf von Meine Steuern. Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax
Um die Vorteile optimal nutzen zu können, haben wir einige praktische Tipps und Tricks zusammengetragen.
Hinweis: Einzelunternehmer sollen Meine Steuern nur für die private Steuererklärung nutzen, es sei denn, es wurde etwas anderes mit uns abgesprochen.
Um in Meine Steuern zu gelangen, bitte im MyDATEV Portal in den Anwendungen auf „Meine Steuern“ klicken.
Hierbei stehen zwei Optionen zur Verfügung:
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Telefon oder Tablet zu verwenden, um Dokumente zu scannen und hochzuladen. Mit der App DATEV Upload Mobil können die Scans direkt an Meine Steuern gesendet werden. Zusätzlich können Notizen hinzugefügt werden, die dabei helfen, das Dokument in den richtigen Kontext zu setzen.
Die App kann hier heruntergeladen werden:
Bei Unsicherheit darüber, welche Dokumente hochgeladen werden müssen, kann die von DATEV bereitgestellte Checkliste verwendet werden. Dazu einfach auf die Hinweisbox klicken.
Haben sich seit dem Vorjahr Änderungen ergeben – etwa bei Anschrift, Bankverbindung oder Home-Office-Tagen?
Wie man diese prüfen und anpassen kann, zeigt die folgende Anleitung oder dieses Video.
Hinweis: Auf der rechten Seite unter Hinweise sieht man den Status der eingetragenen Werte.
Hinweis: Sollten zu den Daten Fragen aufkommen, helfen wir gerne per E-Mail an: info@jakus.tax
Hinweis: Für eine fristgerechte Bearbeitung müssen uns die vollständigen Unterlagen mind. 8 Wochen vor Fristende zur Verfügung gestellt werden. Falls noch eine Buchhaltung und/oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden muss, sollten die Unterlagen spätestens 12 Wochen vor Fristende eingereicht werden. Da es insbesondere kurz vor Fristende zu einer Häufung eingehender Anfragen und somit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, wird empfohlen, die Unterlagen so früh wie möglich bereitzustellen.
Sobald alle Unterlagen hochgeladen sind, kann in der Übersicht des entsprechenden Steuerjahres ein Startsignal gegeben werden, indem auf den Button „Kanzlei benachrichtigen“ geklickt wird. In der Übersicht werden auch die fertige Steuererklärung und der Steuerbescheid angezeigt.
Wichtig: Der Steuerbescheid wird dort nur von uns hochgeladen, wenn wir eine Empfangsvollmacht gegenüber dem Finanzamt haben.
Zusätzlich sind alle von uns bereitgestellten Dokumente im Posteingang einsehbar.