DATEV Meine Steuern ist eine Cloud-Anwendung zur Online-Erstellung der Steuererklärung und zum Austausch von steuerrelevanten Belegen zwischen Privatmandant und Steuerberater. Sie bietet folgende wichtige Funktionen:
Für die Nutzung Meine Steuern wird ein DATEV Authentifizierungsmedium benötigt und das Recht zum Aufruf von Meine Steuern. Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax
Um den Einstieg so angenehm wie möglich zu gestalten hier eine Einführung in die Anwendung. Alternativ kann auch ein Einführungstermin in die DATEV Programme über den Button am Ende der Seite gebucht werden.
Zunächst sollte ein neues Steuerjahr angelegt werden, falls dies noch nicht geschehen ist. Es kann auch in ein bereits existierendes Steuerjahr gewechselt werden.
Als nächster Schritt sollte auf „Dokumente hochladen“ geklickt werden, um die gewünschten Unterlagen hochzuladen.
Wir empfehlen, die Dokumente direkt den passenden Ordnern zuzuordnen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: Entweder wird vor dem Hochladen in den entsprechenden Ordner gewechselt und die Dateien werden dort hochgeladen, oder das Dokument wird nach dem Hochladen in den richtigen Ordner verschoben.
Es besteht auch die Möglichkeit, ein Telefon oder Tablet zu verwenden, um Dokumente zu scannen und hochzuladen. Mit der App DATEV Upload Mobil können die Scans direkt an Meine Steuern gesendet werden. Zusätzlich können Notizen hinzugefügt werden, die dabei helfen, das Dokument in den richtigen Kontext zu setzen.
Bei Unsicherheit darüber, welche Dokumente hochgeladen werden müssen, kann die von DATEV bereitgestellte Checkliste verwendet werden. Dazu einfach auf die Hinweisbox klicken.
Für ausführlichere Informationen steht eine von uns erstellte Checkliste zur Verfügung.
Für eine fristgerechte Bearbeitung müssen uns die vollständigen Unterlagen mind. 8 Wochen vor Fristende zur Verfügung gestellt werden.
Falls noch eine Buchhaltung und/oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellt werden muss, sollten die Unterlagen spätestens 12 Wochen vor Fristende eingereicht werden. Da es insbesondere kurz vor Fristende zu einer Häufung eingehender Anfragen und somit zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann, wird empfohlen, die Unterlagen so früh wie möglich bereitzustellen.
Sobald alle Unterlagen hochgeladen sind, kann in der Übersicht des entsprechenden Steuerjahres ein Startsignal gegeben werden, indem auf den Button Kanzlei benachrichtigen geklickt wird. In der Übersicht werden auch die fertige Steuererklärung und der Steuerbescheid angezeigt.
Wichtig zu beachten: Der Steuerbescheid wird dort nur hochgeladen, wenn wir eine Empfangsvollmacht gegenüber dem Finanzamt haben.
Zusätzlich sind alle von uns bereitgestellten Dokumente im Posteingang einsehbar.
Über die Anwendung „Nachrichten“ können Nachrichten zwischen den Nutzern und dem Sachbearbeiter einfach und bequem ausgetauscht werden, zum Beispiel bei Fragen oder fehlenden Unterlagen.
Es ist jederzeit möglich, dem Sachbearbeiter eine Nachricht zu schicken. Sobald eine Nachricht eingegangen ist, erfolgt eine Benachrichtigung.
Hinweis: Einzelunternehmer sollen Meine Steuern nur für die private Steuererklärung nutzen, es sei denn, es wurde etwas anderes mit uns abgesprochen.