NEWS FÜR STEUERN & RECHT
06.02.2025 » Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen; Berücksichtigung eines Holdingabschlags   ║   30.01.2025 » Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen   ║   16.01.2025 » Kein Arbeitslohn bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge   ║   16.01.2025 » Neue Pressesprecherin am Bundesfinanzhof   ║   13.01.2025 » Einladung zur Jahrespressekonferenz des Bundesfinanzhofs am 25. Februar 2025   ║   09.01.2025 » Erstattung der Steuer für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig   ║   19.12.2024 » Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen   ║   28.11.2024 » Keine Steuerbegünstigung für extremistische Körperschaften   ║   28.11.2024 » Gemeinnützigkeit und Verfassungsschutzbericht   ║   21.11.2024 » Präsident des Bundesfinanzhofs a.D. Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff wird 70 Jahre   ║   14.11.2024 » Bestattungskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei Zahlung aus einer Sterbegeldversicherung   ║   14.11.2024 » Vorteilsminderung bei der 1%-Regelung   ║   14.11.2024 » Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil   ║   10.10.2024 » Keine erweiterte Kürzung im Organkreis beim sogenannten Weitervermietungsmodell   ║   10.10.2024 » Steuerermäßigung für die Erneuerung einer Heizungsanlage   ║   30.09.2024 » Prof. Dr. Harald Jatzke tritt in den Ruhestand   ║   26.09.2024 » Der Bundesfinanzhof führt die elektronische Aufbewahrung und Archivierung seiner Akten ein   ║   19.09.2024 » Österreichischer Verwaltungsgerichtshof besucht den Bundesfinanzhof in München   ║   05.09.2024 » Keine Relevanz der Unternehmensidentität bei einer Kapitalgesellschaft für die Feststellung eines im Wege der Anwachsung von einer Personengesellschaft übernommenen Gewerbeverlusts   ║   22.08.2024 » Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: BFH hält Aussetzungszinsen von monatlich einhalb Prozent für verfassungswidrig   ║   22.08.2024 » Unionsrechtswidrigkeit der Besteuerung ausländischer Investmentfonds nach dem InvStG 2004   ║   04.07.2024 » Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Gerichtshöfe des Bundes   ║   04.07.2024 » Keine Einsicht in Steuerakten zur Prüfung eines Schadenersatzanspruchs gegen Dritte   ║   04.07.2024 » Korrektur bestandskräftiger Steuerbescheide nach Außenprüfung   ║   27.06.2024 » Parkhaus als erbschaftsteuerrechtlich nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen   ║   20.06.2024 » Schonvermögen des Unterhaltsempfängers beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen   ║   20.06.2024 » BFH klärt Voraussetzungen und Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs   ║   13.06.2024 » Neue Grundsteuer: Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sogenannten Bundesmodell   ║   06.06.2024 » Zur Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor dem 01.08.2022   ║   10.05.2024 » Wirksame Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung an einen Bevollmächtigten trotz Widerrufs der Vollmacht   ║   05.02.2025 » Wartungsarbeiten am Mittwoch, 12.02.2025   ║   28.01.2025 » Neu für Ihre Service-Anfragen: DATEV Service-Assistent   ║   12.12.2024 » DATEV Auftragswesen online: Daten werden gelöscht   ║   27.11.2024 » Jahreswechsel in DATEV Unternehmen online   ║   12.11.2024 » DATEV Unternehmen online: neue Version   ║   05.11.2024 » DATEV Auftragswesen next: neue Funktionen   ║   06.02.2025 » Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz   ║   06.02.2025 » Kooperationen mit Wissenschaft treiben Spitzeninnovationen von Unternehmen voran   ║   06.02.2025 » BFH: Ableitung des gemeinen Werts von Kapitalgesellschaftsanteilen aus Verkäufen – Berücksichtigung eines Holdingabschlags   ║   06.02.2025 » BFH zum Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung   ║   06.02.2025 » BFH: Gewerbesteuerrechtliche Behandlung der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, der (teilweise) mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist   ║   06.02.2025 » BFH zur Änderung der Gewinnermittlungsart   ║   06.02.2025 » BFH: Auswirkungen einer rechtsträgerübergreifenden Übertragung stiller Reserven nach § 6b EStG auf die Ermittlung des Kapitalkontos nach § 15a EStG bei der übernehmenden Personengesellschaft   ║   06.02.2025 » BFH: Entgelt für die drittnützige Verpfändung eines Bankguthabens und die Einräumung eines Abrufdarlehens   ║   06.02.2025 » BFH: Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kindergeldservice   ║   06.02.2025 » BFH zum Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein   ║   06.02.2025 » BFH: Ableitung des Anteilswerts einer Kapitalgesellschaft aus Verkäufen zwischen fremden Dritten   ║   06.02.2025 » BFH: Steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG und § 7b GewStG   ║   06.02.2025 » BFH: Anteilsvereinigung bei einer ausländischen Stiftung   ║   06.02.2025 » Versäumte Frist: Anwältin haftet nicht für aussichtslose Berufung   ║   06.02.2025 » Preisaufschwung verlangsamt sich – mehr Aktivität auf dem Immobilienmarkt   ║   06.02.2025 » Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Dezember 2024: +6,9 % zum Vormonat   ║   06.02.2025 » Erfolgshonorar und Kostenfinanzierung: Großteil der Anwaltschaft nutzt neue Möglichkeiten nicht   ║   06.02.2025 » Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern: Rundschreiben JAP-1/2025   ║   06.02.2025 » Führen des Berufssiegels in elektronischer Form   ║   05.02.2025 » Überraschendes Allzeittief bei Gründungen in IKT-Branche   ║   05.02.2025 » Kommission kündigt Maßnahmen für sichere und nachhaltige Einfuhren im elektronischen Handel an   ║   05.02.2025 » Bundesregierung schlägt Änderungen im Mietrecht vor   ║   05.02.2025 » Sprung vom 5-Meter-Turm auf Jungen – Ansprüche verjährt   ║   05.02.2025 » DStV-Erfolg: BMF kündigt Klarstellung bei der E-Bilanz an   ║   05.02.2025 » Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1. Januar 2025   ║   04.02.2025 » Unwirksamkeit von Klauseln zu Verwahrentgelten („Negativzinsen“) in Verträgen über Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten und von Klauseln zu Entgelten für eine Ersatz-BankCard und eine Ersatz-PIN   ║   04.02.2025 » 28 Forderungen des DStV zur EU-Binnenmarktstrategie   ║   04.02.2025 » Auch die Verletzung eines 15-jährigen Fußballers mit einem „Fördervertrag“ seines Vereins bei einem Ligaspiel kann ein versicherter Arbeitsunfall sein   ║   04.02.2025 » Gesetzliche Neuregelungen im Februar 2025   ║   03.02.2025 » Das Halten von Cocktailkursen führt nicht zu einer höheren Besoldung eines Realschullehrers   ║   03.02.2025 » Bürokratie weiter systematisch abbauen, neue Belastungen vermeiden   ║   03.02.2025 » Pflicht zur Zahlung der Provision bei Streit mit dem Makler?   ║   03.02.2025 » Informationspflichten des Reiseveranstalters zu Hotel und Flugzeiten bei Fortuna-, Joker-, Glücks- oder Roulette-Reisen   ║   03.02.2025 » Anerkennung Vaterschaft: Hälftige Kostentragung zwischen Mutter und biologischem Vater   ║   03.02.2025 » Widerruf und Rückforderung ausbezahlter Corona-Soforthilfe rechtmäßig   ║   03.02.2025 » Zulässigkeit von Betriebsversammlungen am Flughafen   ║   03.02.2025 » RVG-Anpassung im Bundestag beschlossen   ║   31.01.2025 » APAS: Geschäftsordnung aktualisiert   ║   31.01.2025 » Bericht über die Sitzung des Vorstandes der WPK am 30. Januar 2025   ║   31.01.2025 » Künstliche Intelligenz: Was ab Sonntag für Unternehmen gilt   ║   31.01.2025 » Inflationsrate im Januar 2025 voraussichtlich +2,3 %   ║   31.01.2025 » Klausel zur Kürzung der Allianz Riesterrente unwirksam   ║   31.01.2025 » RWI/ISL-Containerumschlag-Index: Welthandel tritt zum Ende des Jahres auf der Stelle   ║   31.01.2025 » Weniger Preisdruck aus der Industrie, mehr bei konsumnahen Dienstleistern   ║   31.01.2025 » Einzelhandelsumsatz im Jahr 2024 real um 1,1 % höher als 2023   ║   31.01.2025 » Gesetz zur Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarkt gebilligt   ║   31.01.2025 » Verordnung zur Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien verkündet   ║   30.01.2025 » BFH: Postbeförderungsdauer bei normaler Briefpost – Anteiliger Betriebsausgabenabzug nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG für Verwaltungs- und Konzernabschlusskosten einer Holding   ║   30.01.2025 » BFH: Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen   ║   30.01.2025 » BFH: Fahrtkosten eines (nicht erwerbstätigen) Teilzeitstudierenden zwischen seiner Wohnung und seinem Studienort   ║   04.02.2025 » Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025   ║   03.02.2025 » Netzwerk empirische Steuerforschung   ║   02.02.2025 » Umsatzsteuer-Umrechnungskurse, Gesamtübersicht für das Jahr 2024   ║   02.02.2025 » Monatlich fortgeschriebene Übersicht Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2025   ║   02.02.2025 » Anwendung neuer BFH-Entscheidungen   ║   30.01.2025 » Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten und Gebietskörperschaften (aktuelle Ergebnisse)   ║   29.01.2025 » Interoperable Rechtsbegriffe für effektive Datennachnutzung   ║   29.01.2025 » Das Amtliche Lohnsteuer-Handbuch 2025 ist online   ║   21.01.2025 » Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)   ║   21.01.2025 » Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems   ║   20.01.2025 » Steuerbefreiung des Kaufkraftausgleichs; Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge - Stand: 1. Januar 2025   ║   20.01.2025 » Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2025   ║   20.01.2025 » Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 Bewertungsgesetz (BewG); Verbraucherpeisindizes zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten für Wohnnutzung aus Anlage 23 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025   ║   20.01.2025 » Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025   ║   19.01.2025 » Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1. Januar 2025   ║   17.01.2025 » Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen   ║   15.01.2025 » Erprobungsprojekte zu Datenaustauschverfahren der Finanzverwaltung   ║   14.01.2025 » Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts;   ║   10.01.2025 » Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 4 Investmentsteuergesetz (InvStG); Basiszins zum 2. Januar 2025   ║   02.01.2025 » Kleinbetragsregelung im Erhebungsverfahren   ║   

Kassenbuch Online

Stand: 01/2025

Vorteile und Voraussetzungen

Die Anwendung Kassebuch online in DATEV Unternehmen online bietet unseren Mandanten folgende Vorteile:

  1. GoBD-konforme Kassenbuchführung
    • Unterstützung der Ordnungsmäßigkeitsanforderungen.
    • Revisionssichere Dokumentation.
  2. Effiziente Datenübernahme
    • Digitale Erfassung von Kassenbewegungen und Belegen.
    • Direkte Übernahme in die Finanzbuchführung.
  3. Zeitnahe Erstellung der Buchführung
    • Digitaler Austausch von Kassenbewegungen und Belegen.
    • Schnelle Erstellung der Buchführung in der Kanzlei.
  4. Direkte Verfügbarkeit der Daten
    • Sofortige Online-Verfügbarkeit der erfassten Daten.
    • Effiziente Zusammenarbeit mit der Kanzlei.
  5. Einfache Bedienung
    • Benutzerfreundliche Oberfläche.
    • Unterstützung durch Vorbelegung von Werten bei der Erfassung vom digitalen Belegbild.

Für die Nutzung von Kassenbuch online wird ein DATEV Authentifizierungsmedium benötigt und das Recht zum Aufruf von Kassenbuch online. Falls zusätzliche Nutzer benötigt werden, lässt sich das Formular zur Beantragung eines DATEV Zugangsmediums schnell und unkompliziert ausfüllen.


Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax


Einführung

Um die Vorteile optimal nutzen zu können, haben wir einige praktische Tipps und Tricks zusammengetragen. Ergänzend kann ein Termin am Ende der Seite für eine kostenlose Einführung in DATEV Unternehmen online gebucht werden.

Um in Kassenbuch online zu gelangen, bitte in DATEV Unternehmen online in der Übersicht auf „Kasse erfassen“ klicken.



Kasse erfassen

In der Übersicht von Kassenbuch online werden alle bestehenden Kassen angezeigt, man sieht den aktuellen Kassenbestand auf einen Blick und kann sich alle bisherigen Kassenbewegungen mit einem Klick anzeigen lassen.



Wie man Kassenbewegungen aber in der Kasse erfasst

  1. Falls noch nicht erfolgt, sollten zuerst alle zu erfassenden Belege der Kasse hochgeladen werden. Über „Belege hochladen“ gelangt man in den Belegupload.

    Screenshot der digitalen Kassenanwendung DATEV Kassenbuch online, die das Hochladen von Belegen ermöglicht.


  2. Sobald alle Kassenbelege in DUO vorliegen, gelangt man durch einen Mausklick auf „Erfassen“ in die Belegauswahl.


  3. In der Belegauswahl kann dann der zu erfassende Beleg per Mausklick ausgewählt werden. Der Beleg wird daraufhin vom Programm ausgelesen.

    Hinweis: Der Betrag wird immer in die Einnahme übernommen. Sollte es sich um eine Ausgabe handeln, bitte die grünen Pfeile nutzen um den Betrag in das Ausgabe Feld zu verschieben.

    Screenshot der digitalen Kassenanwendung DATEV Kassenbuch online, die das Tauschen und Verwalten von Einnahmen und Ausgaben ermöglicht.


  4. Jetzt bitte auf das Eingabefeld rechts neben „Belegtext“ klicken, hier erscheinen die von uns vorbereiteten Buchungstexte. Diese werden von uns auf Basis der üblichen Kassenvorgänge erstellt und vorkontiert, um eine effiziente Buchhaltung zu ermöglichen. Wir empfehlen daher diese soweit wie möglich zu nutzen.

    Screenshot der digitalen Kassenanwendung DATEV Kassenbuch online, die das Erfassen und Verwalten von Belegtexten ermöglicht.


  5. Die Erfassung wird dann mit einem Klick auf „Speichern“ abgeschlossen.

    Screenshot der digitalen Kassenanwendung DATEV Kassenbuch online, die das Speichern und Verwalten von Bewegungen ermöglicht.


  6. Damit die erfassten Kassenbewegungen auch in die Buchhaltung übergeben werden, müssen diese Bereitgestellt und Festgeschrieben werden. Vorab sollten diese also auf Richtigkeit geprüft werden. Sind die Kassenbewegungen geprüft, können diese in den Kassenbewegungen mit einem Klick auf „Festschreiben & Bereitstellen“ an uns übermittelt werden. Zur Sicherheit muss man diese Aktion noch einmal bestätigen. Durch das Festschreiben, wird die Kasse automatisch an die Buchhaltung übergeben.



Kasse korrigieren

Ist eine bereits erfasste und festgeschrieben Kassenbewegung doch einmal zu korrigieren, muss zuerst die falsche Buchung storniert und dann neu erfasst werden. Die Erfassung einer neuen Kassenbewegung erfolgt gemäß den Anweisungen im Abschnitt Kasse erfassen.
Um nun einen fehlerhaften Eintrag zu stornieren, muss eine falsche Ausgabe als Einnahme am selben Datum erfasst werden und dann die korrekte Ausgabe.

Hinweis: Bei einer Einnahme muss das Prinzip einfach umgedreht werden. Also muss eine falsche Einnahme als Ausgabe am selben Datum erfasst werden und dann die korrekte Einnahme.


Zum Beispiel:


Die ursprüngliche erfasste Kassenbewegung war folgende:



Diese wird nun so storniert:



Und im Anschluss korrigiert:



Hinweis: Um die Korrektur-Buchung zu erfassen, muss der zugehörige Beleg nocheinmal hochgeladen werden. Dann kann die Kassenerfassung mit dem richtigen Betrag durchgeführt werden.


In den Kassenbewegungen kann der Vorgang dann nachvollzogen werden.



Nach erfolgreicher Korrektur bitte, wie oben unter Kasse erfassen beschrieben, die Kasse festschreiben.


Jahresübernahme

Mit der Jahresübernahme wird der Endbestand des alten Jahrs als Anfangsbestand für das neue Wirtschaftsjahr übernommen. Der Anfangsbestand kann nicht mehr geändert werden.


DATEV empfiehlt, die Jahresübernahme erst durchzuführen, wenn das Vorjahr abgeschlossen ist. Auch wenn Ihre Kasse für das alte Jahr noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Jahresübernahme durchführen. Nach der Jahresübernahme kann die Kontonummer der Kasse geändert werden, so lange keine Kassenbewegungen im neuen Wirtschaftsjahr erfasst wurden.


Wenn nach der Jahresübernahme nachträgliche Änderungen im alten Wirtschaftsjahr vorgenommen werden, ist eine Korrekturerfassung im aktuellen Wirtschaftsjahr notwendig. Beachten Sie, dass Sie den Anfangsbestand nicht mehr ändern können!


Eine detailierte Anleitung zur Jahresübernahme bietet das Klicktutorial von DATEV.


Für weitere Informationen oder Unterstützung, einfach Kontakt aufnehmen/Termin buchen, um eine passende Lösung zu finden.

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