NEWS FÜR STEUERN & RECHT
13.08.2026 » Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Grundstücks   ║   06.08.2026 » Keine gesonderte und einheitliche Feststellung für Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil   ║   03.08.2026 » DATEV Unternehmen online: Neuerungen in DATEV Belege online   ║   23.07.2026 » DATEV Auftragswesen next: Standardtexte verfügbar   ║   29.07.2026 » Pkw-Schaden in der Waschstraße geht zu Lasten des Kunden   ║   29.07.2026 » Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen   ║   12.08.2026 » Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente   ║   12.08.2026 » Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026   ║   13.08.2026 » Das Familienheim in der Erbschaftsteuer: Begriff des begünstigten Grundstücks   ║   06.08.2026 » Keine gesonderte und einheitliche Feststellung für Unterbeteiligung an Kapitalgesellschaftsanteil   ║   03.08.2026 » DATEV Unternehmen online: Neuerungen in DATEV Belege online   ║   23.07.2026 » DATEV Auftragswesen next: Standardtexte verfügbar   ║   29.07.2026 » Pkw-Schaden in der Waschstraße geht zu Lasten des Kunden   ║   29.07.2026 » Ohne Pflicht gezahlt – Rechtsschutzversicherung kann Anwalt dennoch in Regress nehmen   ║   12.08.2026 » Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente   ║   12.08.2026 » Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026   ║   

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Mit diesem Formular kann ein neuer Nutzer für die DATEV-Programme beantragt werden. Das Zugangsmedium wird anschließend durch uns bei der DATEV bestellt. Die Registrierungsdaten werden von der DATEV per Post an die Anschrift gesendet, unter der die Beraternummer geführt wird. Die Adresse der Beraternummer kann auf der DATEV-Seite zur Beraternummer Verwaltung eingesehen und bei Bedarf angepasst werden.

Dieses Formular muss vom Steuerpflichtigen selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter oder einer von ihm bevollmächtigten Person unterzeichnet werden. Der Steuerberater haftet nicht für vom Auftraggeber nicht getroffene Sicherheitsmaßnahmen. Dem Unterzeichner ist bekannt, dass er diese Erklärung jederzeit widerrufen kann.

Bei Fragen oder Problemen, helfen wir gerne per E-Mail an: it@jakus.tax

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