Gewinne aus Kryptowährungen werden in Deutschland als private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) behandelt. Das bedeutet, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen steuerpflichtig sind, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf weniger als ein Jahr liegt. Hält man die Kryptowährung länger als ein Jahr, bleibt der Verkauf steuerfrei (Spekulationsfrist).
Gewinne bis 600 Euro aus privaten Veräußerungsgeschäften sind steuerfrei. Wird dieser Betrag jedoch überschritten, muss der gesamte Gewinn versteuert werden.