Die Aufwendungen für Handwerkerleistungen sind – neben dem Abzugsbetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen – in Höhe von 20%, maximal 1.200 € pro Jahr, berücksichtigungsfähig.
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen beträgt 20 % der begünstigten Aufwendungen, maximal 4.000 € pro Jahr (einheitlicher Höchstbetrag).
Handwerker- und Reparaturkosten über Modernisierung, Renovierung, Reparatur
- Rechnung mit gesondertem Ausweis der Arbeitsleistung und Materialkosten
- Nachweis über unbare Bezahlung
Belege und Verträge zu Haushaltshilfen
- Putzfrau
- Gärtner
- Hausmeister
- Kinderbetreuung im eigenen Haushalt
- Nachweis über unbare Bezahlung
Betriebskostenabrechnungen der Miet- oder Eigentumswohnung
Bei Fragen zu Handwerker- und haushaltsnahe Dienstleistungen steht das Team gerne zur Verfügung.