beziehen sich auf Einnahmen, die durch die Vermietung von Immobilien, Grundstücken oder anderen Wirtschaftsgütern erzielt werden. Diese Einkünfte sind steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.
Dabei können Werbungskosten wie z.B. Zinsen für Hypothekendarlehen, Renovierungs- und Instandhaltungskosten, Abschreibungen sowie Verwaltungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Der so ermittelte Überschuss wird als Einkommen versteuert.
Mieteinnahmen und Nebenkosten (bitte getrennt angeben)
Mietverträge