Außergewöhnliche Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Ausgaben, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und die außergewöhnlich hoch sind im Vergleich zu den üblichen Kosten. Beispiele dafür sind Krankheitskosten, Pflegekosten oder Aufwendungen für die Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Diese Ausgaben können in der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung übersteigen, die vom Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder abhängig ist. Nur der Teil, der diese Eigenbelastung übersteigt, ist steuerlich absetzbar.